Reduktion Ersatzabgabe
Bitte geben Sie die unten erforderlichen Angaben an und laden Sie zudem den benötigten Einkommensnachweis oder einen Dienstplan hoch.
Anerkannte Dienste gemäss Gesundheitsgesetz:
Akzeptiert sind nur noch Dienste die an einem Spital gemäss Spitalliste des Kantons St. Gallen geleistet werden.
Die Spitalliste finden Sie hier.
Höhe der Ersatzabgabe:
Die Ersatzabgabe beträgt max. CHF 5'000 oder höchstens 2,5 % vom AHV-pflichtigen Einkommen (Nachweis erforderlich)
Einkommensnachweis:
- letzte rechtskräftige Steuerveranlagung
- Lohnausweis 2025
- letzte Beitragsverfügung AHV-Beiträge (bei selbständiger Tätigkeit bsp. von Medisuisse)
Eine Reduktion der Ersatzabgabe muss jährlich neu beantragt werden. Danke für Ihre Unterstützung!