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Reduktion Ersatzabgabe

Bitte geben Sie die unten erforderlichen Angaben an und laden Sie zudem den benötigten Einkommensnachweis oder einen Dienstplan hoch.

Anerkannte Dienste gemäss Gesundheitsgesetz:

Akzeptiert sind nur noch Dienste die an einem Spital gemäss Spitalliste des Kantons St. Gallen geleistet werden.
Die Spitalliste finden Sie hier.

Höhe der Ersatzabgabe:
Die Ersatzabgabe beträgt max. CHF 5'000 oder höchstens 2,5 % vom AHV-pflichtigen Einkommen (Nachweis erforderlich)

Einkommensnachweis:

  • letzte rechtskräftige Steuerveranlagung
  • Lohnausweis 2025
  • letzte Beitragsverfügung AHV-Beiträge (bei selbständiger Tätigkeit bsp. von Medisuisse)

Eine Reduktion der Ersatzabgabe muss jährlich neu beantragt werden. Danke für Ihre Unterstützung!


Reduktion Ersatzabgabe

Ich wünsche eine Anpassung der Rechnungsadresse.

Bitte laden Sie hier folgende Nachweise im pdf-Format hoch: - Lohnausweis 2025 - letzte rechtskräftige Steuerveranlagung - letzte Beitragsverfügung AHV-Beiträge (bei selbständiger Tätigkeit bsp. von Medisuisse) - Dienstplan